Bei Befreiungen und Ausnahmen für Kleinunternehmer unterscheidet die SVA zwischen Ausnahmen bei geringen Einkünften und Ausnahmen bei Kinderbetreuung.
Klären Sie hier Ihre Fragen zu Voraussetzungen, Beginn der Ausnahme und der nachträglichen Prüfung. Hier finden Sie auch das notwendige Formular zur Beantragung einer Befreiung.